Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
| Firmenwortlaut | KÖCK-MEDIA GmbH |
| Firmenbuchnummer | FN 465801 b |
| UID-Nummer | ATU71915118 |
| Sitz | Brunn am Gebirge |
| Geschäftsanschrift | Industriestraße B11, 2345 Brunn am Gebirge |
| Weitere Betriebsstätte | Europaring F13, 2345 Brunn am Gebirge |
| Geschäftsführer | Paul Köck |
| office@koeck-media.at |
1. Geltung und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der KÖCK-MEDIA GmbH, insbesondere in den Bereichen Grafikdesign, Werbetechnik, Druck, Digitaldruck, Folierung, Beschriftung, Montage, Konzeption, Reinzeichnung, Produktionsdaten, Online- und Social-Media-Leistungen sowie sonstige damit zusammenhängende Agentur- und Produktionsleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches und nicht für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Für Verträge mit Verbrauchern gelten gesonderte Bedingungen sowie die jeweils zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Die Agentur widerspricht der Einbeziehung von Kunden-AGB hiermit ausdrücklich.
Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Aufträge. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und die Agentur den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen hat. Bereits abgeschlossene Einzelaufträge bleiben davon unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Vertragsabschluss und Auftragsannahme
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch tatsächliche Leistungsaufnahme durch die Agentur oder durch sonstiges schlüssiges Verhalten der Vertragsparteien zustande.
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen eines Auftrags bedürfen der Bestätigung durch die Agentur. Erfolgt eine Änderung oder Erweiterung auf Wunsch des Kunden, ist die Agentur berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
Die Agentur ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn berechtigte Zweifel an der Bonität, an der rechtlichen Zulässigkeit des Auftragsinhalts oder an der technischen Umsetzbarkeit bestehen.
3. Leistungsumfang und Gestaltungsfreiheit
Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Briefing, der Leistungsbeschreibung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags gestalterische und technische Umsetzungsfreiheit der Agentur.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts, zusätzliche Korrekturrunden, geänderte Kundenwünsche, zusätzliche Datenaufbereitungen, neue Formate, geänderte Produktionsvorgaben oder sonstige Erweiterungen des ursprünglichen Auftragsumfangs sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind.
Die Agentur schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Umsatz-, Reichweiten-, Ranking-, Conversion-, Werbe- oder Suchmaschinenergebnisse, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
4. Prüfung, Freigabe und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Logos, Texte, Bilder, Druckdaten, Maße, technischen Angaben und sonstigen Materialien zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
Der Kunde hat alle von der Agentur übermittelten Entwürfe, Reinzeichnungen, Produktionsdaten, Proofs, Layouts, Visualisierungen, Ansichten, Muster, Texte, Druckdaten und elektronischen Dateien unverzüglich zu prüfen.
Gibt der Kunde Leistungen ausdrücklich frei oder erhebt er binnen drei Werktagen ab Zugang keine schriftlichen Einwendungen, gelten diese Leistungen als inhaltlich, gestalterisch und technisch freigegeben, soweit die Prüfung dem Kunden nach Art und Umfang der Leistung zumutbar ist.
Nach erfolgter Freigabe haftet der Kunde insbesondere für Schreibfehler, inhaltliche Richtigkeit, Logos, Marken, Farben, Mengen, Maße, technische Angaben, Layoutfreigaben, Produktionsfreigaben und sonstige vom Kunden genehmigte Inhalte.
Verzögerungen, Mehrkosten oder Fehler, die auf unrichtige, unvollständige, verspätete oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
Vom Kunden bereitgestellte Druck-, Bild-, Logo-, Text- und Produktionsdaten werden von der Agentur nur auf offensichtliche technische Verarbeitbarkeit geprüft, sofern keine gesonderte Datenprüfung oder rechtliche Prüfung vereinbart wurde. Der Kunde bleibt insbesondere für Inhalt, Auflösung, Farbmodus, Maßstab, Beschnitt, Schriften, Rechtschreibung, Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Rechte Dritter verantwortlich.
5. Rechte Dritter und Rechteclearing
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Unterlagen, Daten, Logos, Bilder, Texte, Marken, Fotos, Grafiken, Designs, Schriften und sonstigen Materialien auf Urheberrechte, Markenrechte, Kennzeichenrechte, Persönlichkeitsrechte, Nutzungsrechte, Lizenzrechte und sonstige Rechte Dritter zu prüfen.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Materialien für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen und frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind.
Wird die Agentur wegen einer behaupteten oder tatsächlichen Rechtsverletzung aufgrund vom Kunden bereitgestellter, genehmigter oder vorgegebener Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur vollständig schad- und klaglos. Dies umfasst insbesondere angemessene Rechtsvertretungskosten, Vergleichszahlungen, Schadenersatzbeträge, Lizenzforderungen, Kosten von Gegendarstellungen, Urteilsveröffentlichungen und sonstige daraus resultierende Nachteile.
Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr solcher Ansprüche unverzüglich und vollständig zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
6. Konzept- und Ideenschutz
Wird die Agentur vor Abschluss eines Hauptvertrags eingeladen, Konzepte, Entwürfe, Ideen, Präsentationen, Gestaltungsansätze, Texte, Layouts, Visualisierungen oder sonstige kreative Vorleistungen zu erbringen, entsteht bereits dadurch ein vorvertragliches Schuldverhältnis, auf das diese AGB sinngemäß Anwendung finden.
Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Designs, Texte, Skizzen, Layouts, Grafiken, Illustrationen, Werbeideen, Kampagnenideen, Slogans, Claims und sonstige kreative Leistungen der Agentur dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur weder ganz noch teilweise genutzt, bearbeitet, verwertet, weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne Teile keine urheberrechtliche Werkhöhe erreichen, sofern sie der Konzeption, Gestaltung oder Vermarktungsstrategie eine charakteristische Prägung geben.
Nutzt der Kunde Konzepte, Entwürfe, Ideen oder sonstige kreative Vorleistungen der Agentur ohne entsprechende Beauftragung oder Vergütung, ist die Agentur berechtigt, ein angemessenes Konzept- und Nutzungshonorar zu verrechnen. Die Höhe richtet sich nach Art, Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung der Nutzung sowie nach marktüblichen Honoraren für vergleichbare Leistungen.
Der Kunde kann sich nur dann darauf berufen, dass eine Idee bereits vor der Präsentation bekannt war, wenn er dies der Agentur binnen 14 Tagen ab Präsentation schriftlich oder per E-Mail unter Vorlage geeigneter Nachweise bekannt gibt.
7. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen, sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen beizuziehen oder Fremdleistungen im eigenen Namen oder im Namen des Kunden zu beauftragen.
Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen und auf deren fachliche Qualifikation achten.
Geht die Agentur im Zusammenhang mit dem Auftrag Verpflichtungen gegenüber Dritten ein, die über die Vertragslaufzeit hinausreichen, hat der Kunde diese Kosten und Verpflichtungen zu tragen, sofern sie für die Auftragserfüllung erforderlich waren, dem Kunden bekannt waren oder von diesem genehmigt wurden.
Fremdkosten, Materialkosten, Lizenzkosten, Versandkosten, Plattformkosten, Druckkosten, Montagekosten, Reisekosten und sonstige Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind.
8. Termine, Lieferfristen und höhere Gewalt
Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail als verbindlich vereinbart wurden.
Unverbindliche Termine und Fristen sind als annähernde Zieltermine zu verstehen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden, verspätete Freigaben, verspätete Datenlieferung, technische Probleme, Lieferverzögerungen von Zulieferern, Materialengpässe oder sonstige nicht von der Agentur zu vertretende Umstände entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Energieausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Transportverzögerungen, Ausfälle von Maschinen, IT-Systemen oder Plattformen sowie sonstige unvorhersehbare und nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse entbinden die Agentur für die Dauer und im Umfang des Hindernisses von ihrer Leistungspflicht.
Dauert eine solche Verzögerung länger als zwei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom betroffenen Auftrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind vom Kunden zu vergüten.
Befindet sich die Agentur mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, kann der Kunde erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
9. Produktions-, Druck- und Montagetoleranzen
Geringfügige material-, produktions- oder verarbeitungstechnisch bedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich und dem Kunden zumutbar sind. Dies betrifft insbesondere Abweichungen bei Farben, Farbwiedergabe, Farbprofilen, Monitor- und Proofdarstellung, Maßen, Zuschnitt, Passer, Oberflächenwirkung, Folienstruktur, Chargen, Materialverhalten, Klebekraft, Trocknungszeit, Laminierung, Druckbild und Weiterverarbeitung.
Bei Druckprodukten, Folien, Aufklebern, Beschriftungen, Werbemitteln, Montagen und Sonderanfertigungen können produktionsbedingt geringfügige Mehr- oder Mindermengen, Maßabweichungen, Farbabweichungen oder Materialabweichungen auftreten. Solche Abweichungen gelten als vertragsgemäß, sofern sie dem Stand der Technik und branchenüblichen Toleranzen entsprechen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass Montageflächen frei zugänglich, gereinigt, trocken, tragfähig und für die vereinbarte Leistung geeignet sind. Verzögerungen, Mehrkosten oder Mängel, die auf ungeeignete Untergründe, fehlende Zugänglichkeit, bauseitige Hindernisse, Verschmutzungen, Feuchtigkeit, Temperaturbedingungen, Lack-, Farb- oder Materialreste, Beschädigungen des Untergrunds oder nachträgliche Änderungen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Untergründe, Glasflächen, Fassaden, Fahrzeuge, Möbel, Wände oder sonstige Montageflächen auf verdeckte Mängel, Materialverträglichkeit oder langfristige Eignung zu prüfen, sofern keine gesonderte Prüfung vereinbart wurde.
Für Schäden, Ablösungen, Blasenbildungen, Farbveränderungen, Kleberückstände oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf ungeeignete, beschädigte, verunreinigte, feuchte, nicht ausgehärtete, nicht tragfähige oder nachträglich veränderte Untergründe zurückzuführen sind, haftet die Agentur nicht, sofern sie diese Umstände nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
10. Social Media, Online-Plattformen und digitale Dienste
Bei Leistungen für Social Media, Online-Werbung, Websites, Suchmaschinen, Plattformen, Newsletter-Systeme oder sonstige digitale Dienste weist die Agentur darauf hin, dass Betreiber solcher Plattformen eigene Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien, Prüfprozesse, Algorithmen und technische Systeme anwenden.
Plattformbetreiber, insbesondere Meta/Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, Google, YouTube oder sonstige Drittanbieter, können Inhalte, Anzeigen, Kampagnen, Konten, Zugänge oder Funktionen ablehnen, einschränken, sperren, entfernen oder verändern. Auf solche Entscheidungen hat die Agentur keinen unmittelbaren Einfluss.
Die Agentur schuldet daher nicht die jederzeitige Verfügbarkeit, Freischaltung, Abrufbarkeit, Reichweite oder Sichtbarkeit von Inhalten auf Plattformen Dritter, sofern sie ihre vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen oder bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für werbe-, medien-, marken-, urheber-, datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Anforderungen.
11. Honorar, Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen
Der Honoraranspruch der Agentur entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Teilzahlungen, Akontozahlungen oder Zwischenabrechnungen zu verlangen. Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert von EUR 8.000,00 oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenrechnungen oder Vorausrechnungen zu legen.
Alle Honorare verstehen sich als Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind, werden gesondert verrechnet. Dies betrifft insbesondere zusätzliche Korrekturschleifen, Datenkorrekturen, Reinzeichnungen, Nachbearbeitungen, Formatadaptionen, Produktionsänderungen, Expressleistungen, zusätzliche Besprechungen, zusätzliche Montagen, Materialwechsel, Projektänderungen und sonstigen Mehraufwand.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Absehbare Kostenüberschreitungen von mehr als 15 % wird die Agentur dem Kunden vorab mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht binnen drei Werktagen ab Zugang dieser Mitteilung und nennt keine kostengünstigere Alternative, gilt die Überschreitung als genehmigt.
Kostenüberschreitungen bis 15 % gelten als vom Kunden genehmigt, sofern sie sachlich begründet und zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung erforderlich sind.
Ändert oder storniert der Kunde einen Auftrag nach Auftragserteilung, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen, bereits entstandene Kosten sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten zu ersetzen. Darüber hinausgehende Ansprüche der Agentur, insbesondere nach § 1168 ABGB, bleiben unberührt.
12. Zahlung, Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
Die Agentur ist berechtigt, für Mahnungen angemessene Mahnspesen zu verrechnen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus anderen Aufträgen oder Vertragsverhältnissen mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
Die Agentur ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt.
Wurde Ratenzahlung vereinbart, tritt bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rate oder einer Nebenforderung Terminverlust ein. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, die gesamte noch offene Forderung sofort fällig zu stellen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, sofern die Gegenforderung nicht von der Agentur schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde.
Von der Agentur gelieferte Waren, Materialien, Druckprodukte, Folien, Werbemittel und sonstige körperliche Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher damit zusammenhängender Forderungen im Eigentum der Agentur.
13. Vorzeitige Auflösung
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen mit Zahlungen in Verzug bleibt; c) der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt; d) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser weder angemessene Vorauszahlung noch ausreichende Sicherheit leistet; e) der Kunde rechtswidrige, sittenwidrige, irreführende, diskriminierende oder sonst unzulässige Inhalte beauftragt oder aufrechterhält; f) die weitere Zusammenarbeit für die Agentur aus wichtigen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist von zumindest 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Im Fall einer vorzeitigen Auflösung sind bereits erbrachte Leistungen, entstandene Kosten und nicht mehr stornierbare Fremdkosten vom Kunden zu vergüten, sofern die Auflösung nicht von der Agentur grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.
14. Eigentumsrechte, Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle Leistungen der Agentur, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Layouts, Designs, Texte, Logos, Illustrationen, Grafiken, Produktionsdaten, Druckdaten, Vorlagen, Dateien, Strategien, Präsentationen, Kampagnenideen und sonstige Arbeitsergebnisse, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
Der Kunde erwirbt nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Honorare die Nutzungsrechte an den von der Agentur erbrachten Leistungen im vereinbarten sachlichen, räumlichen und zeitlichen Umfang.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung umfasst das Nutzungsrecht die Nutzung für den konkret beauftragten Zweck. Bei Leistungen für Websites, Online-Shops, Social Media, digitale Werbung oder sonstige Online-Medien gilt die technisch bedingte weltweite Abrufbarkeit als mitumfasst.
Eine über den vereinbarten Nutzungszweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Änderung, Umgestaltung oder Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten, sofern nicht bereits ein umfassenderes Nutzungsrecht schriftlich vereinbart wurde.
Die Übertragung von offenen Arbeitsdateien, nativen Dateien, Quelldateien, Layoutdateien, Projektdateien, offenen Grafikdaten, Schriften, Rohdaten, Templates, Programmdateien oder sonstigen bearbeitbaren Daten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen der Agentur ohne Zustimmung der Agentur durch Dritte bearbeiten, nachbauen, weiterentwickeln, verändern oder in anderer Weise über den vereinbarten Zweck hinaus nutzen zu lassen.
Nutzt der Kunde Leistungen der Agentur vor vollständiger Bezahlung, erfolgt diese Nutzung lediglich auf jederzeit widerruflicher Basis. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Nutzungen zu untersagen oder die weitere Verwendung zu widerrufen.
Für jede unberechtigte Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Verwertung steht der Agentur ein angemessenes Nutzungsentgelt zu. Weitergehende Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.
15. Kennzeichnung und Referenzen
Die Agentur ist berechtigt, auf hergestellten Werbemitteln, Druckprodukten, digitalen Medien, Websites, Designs oder sonstigen Arbeitsergebnissen in angemessener Form auf die Agentur hinzuweisen, sofern dies branchenüblich und dem Kunden zumutbar ist.
Die Agentur ist berechtigt, mit Namen, Firmenlogo, Projektbeschreibung und Abbildungen der erbrachten Leistungen auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen und diese als Referenz zu verwenden.
Eine Referenznennung erfolgt erst nach Veröffentlichung des Projekts oder nach Zustimmung des Kunden. Vertrauliche Projekte, noch nicht veröffentlichte Arbeiten oder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Inhalte sind von der Referenznennung ausgenommen.
Der Kunde kann einer Referenznennung aus wichtigem Grund schriftlich widersprechen.
16. Gewährleistung
Der Kunde hat die Leistung unverzüglich nach Lieferung oder Leistungserbringung zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind binnen acht Tagen ab Lieferung oder Leistungserbringung schriftlich oder per E-Mail unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Verdeckte Mängel sind binnen acht Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich oder per E-Mail zu rügen.
Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige und ausreichend konkrete Mängelrüge, gilt die Leistung hinsichtlich der erkennbaren beziehungsweise erkannten Mängel als genehmigt.
Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht der Agentur zunächst das Recht zu, den Mangel durch Verbesserung, Austausch oder Nachlieferung in angemessener Frist zu beheben.
Der Kunde hat der Agentur alle zur Prüfung und Behebung des Mangels erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei körperlichen Waren oder Produkten hat der Kunde diese auf eigene Kosten zur Prüfung bereitzustellen oder zu retournieren, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung oder den Austausch zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, sechs Monate ab Lieferung oder Leistungserbringung. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzuhalten, es sei denn, die Forderung wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf ungeeignete Untergründe, unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderungen, Witterungseinflüsse, äußere Einwirkungen, mangelhafte Pflege, fehlerhafte Daten des Kunden, fehlende Freigaben, unvollständige Informationen oder sonstige vom Kunden oder Dritten verursachte Umstände zurückzuführen sind.
17. Haftung und Produkthaftung
Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht für Sachschäden, Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Reputationsschäden oder sonstige indirekte Schäden, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Die Haftung der Agentur ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des jeweiligen betroffenen Auftrags begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Geschäftsführern, Subunternehmern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten der Agentur.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Agentur haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aufgrund von vom Kunden bereitgestellten, vorgegebenen oder freigegebenen Inhalten, Materialien, Daten, Designs, Aussagen, Marken, Logos, Bildern, Texten oder Werbeaussagen gegen den Kunden oder die Agentur erhoben werden, sofern die Agentur keine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung begangen hat.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
18. Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und dessen Ansprechpartner ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, des Datenschutzgesetzes und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung, Rechnungslegung, Kundenbetreuung, Kommunikation, Dokumentation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen der Agentur.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Speicherdauer, Empfängern, Betroffenenrechten und Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Agentur.
Elektronische Werbung, insbesondere Newsletter oder werbliche E-Mails, wird nur auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung oder im Rahmen gesetzlich zulässiger Bestandskundenwerbung versendet.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann insbesondere per E-Mail an die im Kopf dieser AGB angeführte E-Mail-Adresse erfolgen.
19. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kalkulationen, Strategien, Kundendaten, technische Informationen, Zugangsdaten und sonstige vertrauliche Unterlagen geheim zu halten.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden oder der empfangenden Partei bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren.
20. Anzuwendendes Recht
Auf sämtliche Verträge, Leistungen und Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden.
Die Anwendung der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Brunn am Gebirge.
Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem Transportunternehmen, Kurierdienst, Zustelldienst oder einer sonstigen mit dem Transport beauftragten Person übergeben hat.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Die Agentur ist ungeachtet dieser Gerichtsstandsvereinbarung berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
22. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform oder der Bestätigung per E-Mail, sofern nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Rechtserhebliche Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, auch per E-Mail erfolgen.
Soweit in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen nur in einer Form verwendet werden, beziehen sie sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.