Heckscheibenaufkleber in Österreich: worauf es rechtlich ankommt
Welche Scheibe beklebt werden darf, was die Verordnung zu Folien auf Fahrzeugglas sagt und welche drei Fragen vor dem Druck zu klären sind. Orientierung, keine Rechtsberatung.
18.09.2026 · 9 Min. Lesezeit
Im Stau hat der Hintermann nichts zu tun, als zu lesen, was vor ihm steht. Die Heckscheibe ist eine Werbefläche, für die niemand extra zahlt. Sie ist schon da.
Bei einem Heckscheibenaufkleber gehört der Blick in die Vorschrift trotzdem vor den Entwurf. Was auf die Heckklappe aus Blech kommt, ist ein eigenes Thema. Was auf die Scheibe darf, steht im Kraftfahrgesetz und in seiner Durchführungsverordnung, gleich ob Firmenschriftzug oder Autoaufkleber am Wohnmobil.
Was das Gesetz zur Sicht aus dem Fahrzeug sagt
Zwei Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) betreffen die Sicht. § 4 Abs. 1 meint das Fahrzeug: „Die Sicht vom Lenkerplatz aus muß für das sichere Lenken des Fahrzeuges ausreichen.“ § 102 Abs. 2 nimmt den Lenker in die Pflicht. Er hat dafür zu sorgen, dass die Sicht zum sicheren Lenken ausreicht und die Kennzeichen sichtbar bleiben. Aufkleber sind dort nicht genannt. Beide Stellen gelten für alles, was die Sicht nimmt: Schnee, Ladung, Folie. Dazu § 23 Abs. 1 KFG: Rückblickspiegel müssen so angebracht sein, dass der Lenker „die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken kann“. Daraus wird bei der Heckscheibe gleich eine konkrete Vorgabe.
Heckscheibenaufkleber, Seitenscheibe, Windschutzscheibe: was in Österreich erlaubt ist
Folien auf Fahrzeugscheiben sind genehmigungspflichtige Teile: § 2 Abs. 1 lit. n KDV 1967 nennt „Folien, die auf Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden“ ausdrücklich. Eine österreichische Genehmigung braucht es nicht mehr, eine Typengenehmigung aus einem EU-Mitgliedstaat reicht. So steht es auf der Seite „Scheibenfolien“ des Infrastrukturministeriums (BMIMI), abgerufen am 18. September 2026.
Die Einzelheiten stehen in § 7a KDV, unverändert seit Dezember 2010. Abs. 1 teilt Folien in Splitterschutz-, Tönungs- und Lochfolien und verlangt: „Bei angebrachten Folien muss das Genehmigungszeichen sichtbar sein.“ Dort steht auch der oft zitierte Wert von 85 % Lichttransmission, allerdings ausdrücklich nur für Splitterschutzfolien. Für Tönungs- und Lochfolien nennt die Verordnung keinen Mindestwert.
Welche Seite der Scheibe infrage kommt, regelt Abs. 2: Splitterschutz- und Tönungsfolien „dürfen nur auf der Innenseite der Scheiben angebracht werden“, Lochfolien „entweder auf der Außenseite oder auf der Innenseite“. Zwei Folien auf derselben Scheibe sind unzulässig, ebenso das nachträgliche Anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe. Welche Scheiben überhaupt beklebt werden dürfen, steht in Abs. 3: Tönungs- und Lochfolien sind „auf Seitenscheiben ab der zweiten Sitzreihe nach hinten, auf der Heckscheibe und auf Dachfenstern“ zulässig.
Zur Montage sagt Abs. 3, beschichtet wird „nur bis zur Scheibenhalterung“, ein Verklemmen mit Rahmen oder Dichtung ist auszuschließen, und das Verletzungsrisiko durch Glassplitter darf nicht steigen.
Am häufigsten überrascht Abs. 4. Bei einer Tönungs- oder Lochfolie auf der Heckscheibe oder auf Seitenscheiben ab der zweiten Sitzreihe „muss das Fahrzeug über zwei Hauptrückspiegel der Klasse III oder II gemäß Richtlinie 2003/97/EG verfügen“. Gemeint sind zwei Außenspiegel; der Innenspiegel bleibt bei dieser Vorgabe außer Betracht. Der Erlass „Scheibenfolien“ des damaligen Verkehrsministeriums (BMVIT), GZ. BMVIT-179.324/0001-IV/ST4/2011 vom 2. November 2011, nennt zusätzlich die ECE-Regelung 46.
Ein Erlass ist eine Weisung an die Behörden und steht damit unter dem Gesetz. Die Prüfstellen arbeiten aber danach. Er bringt drei Vorgaben für die Praxis. Über 1 m² ist die Folie so zu unterteilen, dass jeder Teil unter 1 m² bleibt. Beleuchtung und Rückstrahler dürfen nicht beeinträchtigt werden, über die hohe Bremsleuchte wird also nicht geklebt. Und die Folie muss dauerhaft gekennzeichnet sein, mit Markenzeichen des Herstellers, Typenbezeichnung und Genehmigungszeichen. Das Gutachten zur Folie muss laut Erlass nicht im Fahrzeug mitgeführt werden.
Wie groß darf ein Sticker auf der Heckscheibe sein?
Eine gesetzliche Prozentgrenze für die Heckscheibe gibt es nicht. Weder KFG noch KDV nennen eine Fläche, ab der ein Heckscheibenaufkleber unzulässig wäre. Die 10-Prozent-Marke stammt aus zwei anderen Zusammenhängen, aus dem Erlass von 2011 und aus dem Mängelkatalog, dort für Front- und vordere Seitenscheiben.
Der Erlass definiert damit nur, ab wann vom Anbringen von Scheibenfolien die Rede ist: wenn „die jeweilige Scheibe auf mehr als 10% ihrer Fläche beschichtet ist“ und die Beschichtung nicht vom Hersteller der Scheibe stammt. Kleine Aufkleber wie Mautvignette oder Begutachtungsplakette fallen laut Erlass unter 10 % nicht darunter. Der Satz grenzt ab, ab wann § 7a KDV überhaupt greift.
Eine Frage bleibt offen: Ob ein einzelner Werbeaufkleber unter 10 % der Heckscheibenfläche als Folie im Sinn des § 7a KDV gilt oder nur an § 102 Abs. 2 KFG zu messen ist, steht in den Normtexten nicht. Wer es genau wissen will, fragt vorher die Behörde oder eine Begutachtungsstelle.
Muss die Beklebung angezeigt werden?
§ 33 Abs. 1 KFG verlangt, Änderungen an einem zugelassenen Fahrzeug, „die die Verkehrs- und Betriebssicherheit oder die Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges beeinflussen können“, dem Landeshauptmann anzuzeigen. Für Folien nimmt die Durchführungsverordnung das zurück. § 22a Abs. 1 Z 8 KDV nennt „das Anbringen von typengenehmigten Scheibenfolien“ als Änderung, die nicht anzuzeigen ist. Unzulässig bleiben nach § 33 Abs. 6 KFG Änderungen, durch die die Verkehrs- oder Betriebssicherheit herabgesetzt werden kann.
Begutachtung und Strafrahmen
Beim Pickerl arbeitet die Prüfstelle mit dem Mängelkatalog, der Anlage 6 zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) in der Fassung seit Februar 2023. Drei Positionen betreffen Scheiben:
- Frontscheibe und vordere Seitenscheiben: „stark behindernde Aufkleber“ bei mehr als 10 % der Scheibenfläche oder bei weniger als 10 %, wenn sie im Hauptsichtbereich des Lenkers liegen: schwerer Mangel.
- Heckscheibe und hintere Seitenscheiben: „Sicht beeinträchtigt und zweiter Außenspiegel nicht vorhanden“: leichter Mangel. Beides muss zusammentreffen.
- Windschutzscheibe mit Folien oder Folienstreifen beklebt: schwerer Mangel, Gefahr im Verzug.
Bei einem schweren Mangel „kann keine Begutachtungsplakette angebracht oder ausgefolgt werden“, und das Fahrzeug darf danach längstens zwei Monate und nicht über die Frist der bisherigen Plakette hinaus verwendet werden (§ 57a Abs. 5a KFG). Ein leichter Mangel hat diese Folge nicht: Die Konstellation an der Heckscheibe stoppt die Plakette nach dieser Bestimmung also nicht. Bei einer Anhaltung im Verkehr zählt dann allerdings das Gesetz selbst, nicht der Mängelkatalog.
Und die Strafe? § 134 Abs. 1 KFG stellt Verstöße gegen das Gesetz und seine Verordnungen unter Verwaltungsstrafe: Geldstrafe bis zu 10 000 Euro, bei Uneinbringlichkeit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Das ist der Höchstrahmen für das ganze Gesetz. Einen Fixbetrag für Scheibenbeklebungen gibt es nicht.
Hinweis: Dieser Text gibt den Stand vom 18. September 2026 wieder. Wir fassen die Normtexte zusammen und ordnen sie für die Praxis ein; eine Rechtsberatung oder eine verbindliche Auslegung ist das nicht. Ob eine Beklebung an einem bestimmten Fahrzeug zulässig ist, entscheiden Behörde oder Begutachtungsstelle.
Heckscheibenaufkleber innen oder außen? Was das für Datei und Folie bedeutet
Gilt der Heckscheibenaufkleber als Folie im Sinn der Verordnung, ist die Seite vorgegeben: Tönungsfolie nur innen, Lochfolie innen oder außen (§ 7a Abs. 2 KDV). Außen geklebt wird normal gedruckt. Soll er innen kleben und von hinten lesbar sein, muss das Motiv gespiegelt auf transparente Folie und weiß hinterlegt werden, sonst liest der Hintermann Spiegelschrift.
Sie liefern die Datei deshalb seitenrichtig und geben „innen“ an, gespiegelt wird bei uns, bevor wir drucken. Beim kostenlosen Datencheck sehen wir die Datei technisch durch, also Format, Auflösung, Beschnitt, Konturlinie, Weiß-Ebene und Druckrichtung. Inhalt und Rechtschreibung prüfen wir nicht.
Für die vollflächige Gestaltung mit Durchsicht von innen ist perforierte Fensterfolie gemacht, für einen Schriftzug ohne Hintergrund reichen Klebebuchstaben. Ob eine Folie das nach § 7a Abs. 1 KDV nötige Genehmigungszeichen mitbringt, sagt ihr Datenblatt.
Dazu kommt die Verarbeitung. Auf der gewölbten Scheibe legt sich eine große Bahn nicht von selbst glatt auf. Gerakelt wird von der Mitte nach außen in überlappenden Zügen, die Kanten zum Schluss noch einmal. Unter 10 Grad Luft- und Glastemperatur wird laut den Verarbeitungsrichtlinien der Folienhersteller nicht geklebt. Und entlang der Bahn des Heckwischers lassen wir aus Erfahrung einen Streifen frei, sonst arbeitet der Wischer bei jedem Zug an der Folienkante.
Wenn die ganze Heckscheibe Werbung tragen soll
Ein gängiger Fall: Ein Handwerksbetrieb will den Kleintransporter hinten beschriften: Logo, Leistung, Telefonnummer, am liebsten die ganze Heckscheibe. Bevor wir über das Motiv reden, gehen wir die Punkte durch, die § 7a KDV und der Erlass vorgeben. Die zwei Hauptrückspiegel der Klasse III oder II sind dabei meist schnell abgehakt.
Danach wird es enger. Die Heckscheibe eines Kastenwagens ist schnell größer als 1 m², dann greift die Unterteilungsvorgabe aus dem Erlass. Die Projektionsfläche der hohen Bremsleuchte bleibt frei, dazu der Streifen entlang der Wischerbahn.
Am Ende steht oft ein anderer Entwurf als am Anfang: Logo und Telefonnummer groß aufs Blech, auf die Scheibe nur ein Schriftzug. Das bleibt unter der Unterteilungsgrenze, hält Bremsleuchte und Wischerbahn frei und liest sich besser. Im Zweifel klären Sie den Entwurf vor dem Druck mit der Begutachtungsstelle. Was auf dem Blech geht, zeigt unsere Seite zur Fahrzeugbeschriftung und Folierung.
Der zweite Druck ist der teure
Die Heckscheibe ist die Fläche, bei der die Frage „Darf ich das?“ am ehesten vor der Frage „Wie soll es aussehen?“ kommt. Wer umgekehrt anfängt, zahlt am Ende den zweiten Druck.
Entscheidend ist ohnehin, was aus dem fahrenden Auto noch lesbar ist. Eine große Telefonnummer schlägt das vollflächige Motiv mit kleiner Schrift. Mehr dazu in Aufkleber, die man nicht übersieht.
Fazit: Was vor dem Druck geklärt sein muss
Ein Heckscheibenaufkleber ist in Österreich geregelt, im KFG, in der KDV und im Mängelkatalog der PBStV.
- Welche Scheibe? Heckscheibe und hintere Seitenscheiben behandelt die KDV anders als vorne.
- Innen oder außen? Davon hängen Folienart, Weißdruck und die Ausrichtung der Datei ab.
- Vollflächig oder Schriftzug? Vollflächig führt zu Lochfolie, Genehmigungszeichen, zwei Außenspiegeln und über 1 m² zur Unterteilung.
Im Zweifel entscheidet die Behörde oder die Begutachtungsstelle. Welche Folien infrage kommen, steht unter Folientechnik. Besprechen Sie den Fall vorher mit uns über Kontakt.
Häufige Fragen
Sind Heckscheibenaufkleber in Österreich erlaubt?
Gilt der Aufkleber als Folie im Sinn des § 7a KDV 1967, nennt Abs. 3 die Heckscheibe ausdrücklich – vorausgesetzt, die Folie ist typengenehmigt, das Genehmigungszeichen bleibt sichtbar und das Fahrzeug hat zwei Hauptrückspiegel der Klasse III oder II. Ob ein einzelner kleiner Werbeaufkleber schon darunterfällt, ist nicht ausdrücklich geregelt. Im Einzelfall entscheiden Behörde oder Begutachtungsstelle.
Darf die Heckscheibe vollflächig beklebt werden?
§ 7a KDV 1967 lässt Lochfolie auf der Heckscheibe zu, wenn die Folie typengenehmigt und das Genehmigungszeichen sichtbar ist, nur eine Folie auf der Scheibe liegt, die Folie höchstens bis zur Scheibenhalterung reicht (§ 7a Abs. 3 KDV) und das Fahrzeug zwei Hauptrückspiegel der Klasse III oder II hat. Über 1 m² verlangt der Erlass von 2011 eine Unterteilung.
Soll der Aufkleber innen oder außen auf die Heckscheibe?
Tönungsfolien dürfen laut § 7a Abs. 2 KDV nur innen angebracht werden, Lochfolien innen oder außen. Innen ist das Motiv vor Witterung geschützt; dafür braucht es transparente Folie mit Weißdruck, und das Motiv wird gespiegelt. Liefern Sie die Datei seitenrichtig und geben Sie „innen“ an, gespiegelt wird bei uns.
Soll etwas auf die Heckscheibe?
Welche Scheibe, innen oder außen, vollflächig oder Schriftzug: Schreiben Sie uns das kurz. Wir beraten Sie unverbindlich zu Folie und Klebeseite.
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